Süddeutsche Zeitung 20.3.2006, S. 11: Heribert Prantl
Am Anfang war das Loch
Die Rückwärtsreform des Strafvollzugs hat begonnen
Das Kölner Loch war ein Kerker der Inquisition. Das Nürnberger Loch war das Gefängnis des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. So ein Loch war billig, die Möblierung erschwinglich. Ein eiserner Haken und ein dicker Strick, an dem der Gefangene hinuntergelassen wurde, genügten. Wieder hinaufgezogen wurde der Mensch selten. Bewachung war nicht nötig, Versorgung unerwünscht. Zum Überleben taugte so ein Loch nicht. "Vade in pace" sagte man dem Gefangenen vor der Falltür des Lochs im Kloster von Sens in Frankreich, "gehe hin in Frieden". So war also dann der Fall erledigt, zwei Stockwerke tief. Einsperren mit Überleben war teuer, ein Privileg für die Vornehmen. Das hat sich zwar geändert. Doch ein Loch blieb das Gefängnis im Sprachgebrauch bis heute. Und in der Politik wächst die Lust darauf, dem alten Namen wieder zweifelhafte Ehre zu geben: Mehr einlochen, weniger resozialisieren.
In Amsterdam kam man vor vierhundert Jahren darauf, Bettlern, Vagabunden und Hochstaplern in geschlossenen Häusern Zucht beizubringen: Mit Arbeit und Prügeln, Gottesdienst und Unterricht. Erziehen und bessern hieß die revolutionäre Devise. Das Projekt war teurer als ein Loch, setzte aber Maßstäbe. Das Arbeitshaus wurde Vorbild, es wurde Zuchthaus, es wurde Justizvollzugsanstalt. Statt der Prügel kamen Pädagogen und Psychologen. Die Resozialisierung hielt Einzug - und wird seitdem bekämpft von denen, die für mehr Sühne, Härte, Sicherheit plädieren und nicht sehen wollen, dass Resozialisierung ein großer Beitrag zur Sicherheit ist.
Tür zum Eisschrank
Die Tür zu einer Gefängniszelle sieht oft so aus wie die Öffnung zu einem großen Eisschrank. Wenn es schlecht läuft für die Gesellschaft und den Strafgefangenen, dann geht es im Gefängnis auch so eisig zu: Der Insasse wird quasi eingefroren und nach Ablauf der Haftzeit wieder aufgetaut und entlassen. Der Gefrierschock ist das Übel, das dem Häftling als Quittung für seine Tat zugefügt wird. Das Übel für die Gesellschaft aber besteht dabei darin, dass der Häftling beim Wieder-Herauskommen lebensuntüchtiger und aggressiver ist als beim Hineinkommen. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes - es ist vor genau dreißig Jahren im Bundesgesetzblatt verkündet worden - wollte das ändern. Jetzt aber wird es von der Föderalismusreform in Frage gestellt; jedes Bundesland will künftig seinen Strafvollzug nach eigenem Gusto machen können. Das wäre dann wohl die Rückwärtsreform und Aufhebung der großen Reform von 1976. Vor dreißig Jahren: Der Bundespräsident, es war Gustav Heinemann, hatte vom "Staatsbürger hinter Gittern" gesprochen. Und das Reformgesetz von 1976 spricht davon, dass das Leben hinter Gittern "den allgemeinen Lebensbedingungen soweit als möglich angepasst" werden soll. Auch die Begründung dafür steht im Gesetz: Der Gefangene solle "im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen". Das lernt man, so dachten die Reformer, nicht als entmündigter Sträfling; das lernt man durch Ausbildung, Arbeit, Therapie, durch Behebung von Defiziten, durch Resozialisierung also. Das war ein großes Ziel, eine Vision - eine Utopie, sagten manche. Eine Vision, die in einem acht Quadratmeter großen Wohn-Ess-Schlaf-Klo Wirklichkeit werden soll? Und wie geht denn Resozialisierung, wenn einer noch nie sozialisiert war?
Es ist freilich besser, sich nach Utopien zu recken, als Sätze zu formulieren, wie sie das Berliner Kammergericht noch 1965 formuliert hat: Uneingeschränkt, so das Urteil, stünde den Gefangenen nur noch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Bei einem solchen Satz würde heute das Bundesverfassungsgericht rebellisch werden: Es hat dem Resozialisierungsgebot verfassungsrechtlichen Rang gegeben und sich auf die Menschenwürde berufen. Die verfassungsrechtliche Durchdringung des Strafvollzugs war eine große Kulturleistung der vergangenen drei Jahrzehnte. Das höchste Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, wirksame Resozialisierungskonzepte zu entwickeln. Resozialisierung ist, so sagt es Winfried Hassemer, der Vizepräsident, "nicht nur verbindlich, sondern vernünftig". Darauf beruft sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, von der der Plan stammt, den Strafvollzug den Ländern zu überantworten. Selbst wenn künftig 16 Bundesländer 16 verschiedene Haftgesetze machen, werden sie, so Zypries, am Verfassungsgericht nicht vorbeikommen. Das stimmt nur in der Theorie. In der Praxis wird die neue Situation für das höchste Gericht nicht mehr beherrschbar sein. Die Gefängnismauern werden höher werden, und Karlsruhe wird weit sein. Schon heute liegen zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Vollzugs eine steigende Haftrate und die Überbelegung der Gefängnisse.
Die Rückwärtsreform hat begonnen: In Hamburg wurden die selbständigen sozialtherapeutischen Anstalten zugemacht; in Hessen wird den Gefangenen immer weniger Urlaub gewährt; in Niedersachsen wurde angekündigt, dass Gefangene künftig keinen Anspruch auf eine Einzelzelle mehr haben sollen; Begründung: zu teuer. Urlaub aus der Haft ist freilich kein Ausdruck von Humanitätsduselei, sondern gehört zur vernünftigen Vorbereitung auf die Entlassung. Und Überbelegung ist nicht nur rechtswidrig, sondern führt, wie der Strafrechtler Eberhard Schmitt sagt, zu "sittlicher Depravierung und krimineller Infektion". Von der Übergangsregelung aus dem Jahr 1977, dass bis zu acht Gefangene in einem Haftraum untergebracht werden dürfen, wird ohnehin bis heute Gebrauch gemacht.
Der Strafrichter wird künftig eine Haftstrafe aussprechen, von deren Ausgestaltung er keine Ahnung hat - weil die Grundsätze der Haft in den verschiedenen Ländern ganz verschieden festgelegt werden. Bisher konnte es dem Berliner Strafrichter egal sein, wenn die von ihm verhängte Haftstrafe in Hamburg vollstreckt wurde; er konnte von einer einigermaßen einheitlichen Praxis des Strafvollzugs ausgehen. Künftig unterschreibt er Eintrittskarten für eine Strafvollstreckungsveranstaltung, die er nicht mehr kennt. Deutschland sperrt mehr Menschen ein als die meisten europäischen Länder. Auf hunderttausend Einwohner kommen hierzulande 96 Gefangene; noch mehr sind es nur in Großbritannien, Spanien und Portugal. Die USA kommen mittlerweile auf die aberwitzige Zahl von 800 Gefangenen pro hunderttausend Einwohner. Der Staat hat das soziale Netz zerschnitten und durch Gefängnisgitter ersetzt. Die Lobredner des US-Systems verweisen auf einen Rückgang der Kriminalität. In der Tat: Solange einer hinter Gittern sitzt, kann er draußen keine Straftaten begehen. Und nachher?
Zuchthaus statt Gefängnis
Der bloße Verwahrvollzug, Methode Eisschrank, ist billig und hat den Ruf der Härte. Das gefällt vielen Politikern und Wählern. Das war schon vor dreißig Jahren so, als den sozialliberalen Reformern vorgeworfen wurde, in den Gefangenen einen Ersatz für die "unterdrückte Klasse" zu sehen. Die Reform wurde seinerzeit bald vom RAF-Terrorismus beschwert und blockiert: Die Inhaftierung der ersten Terroristen Ende der siebziger Jahre belastete zunächst die betroffenen Gefängnisse, später den gesamten Strafvollzug. Das Hauptaugenmerk galt der schnellen Sicherheit, den verschärften Haftbedingungen; anderes hatte zurückzustehen. Dieses Denken prägt den Strafvollzug heute mehr denn je. Schärfere Strafen und Haftbedingungen gelten als Ausweis für zupackende Rechtspolitik.
Das liegt auch daran, dass die öffentliche Darstellung von Gewalt so gewalttätig ist. Der Sexualmörder ist zum Prototyp des Gefängnisinsassen geworden; neben ihn tritt der Terrorist. Wer aber beim Wort Gefängnis an dieses Promille der Häftlinge denkt, an potentielle Kandidaten für Sicherungsverwahrung also, der denkt nicht zuvorderst an Resozialisierung. Er kommt auch schnell zum Ergebnis, dass ein billiger Strafvollzug besser sei als ein humaner; und er greift zu einer ursprünglich US-amerikanischen Idee: zur Privatisierung der Gefängnisse. Der Wachmann von der Schließgesellschaft m.b.H. ist billig: Er macht die Türe auf, und er macht die Türe zu. Da braucht es keine Besuchsregelungen mehr, keine Therapie, keine Entlassungsvorbereitung und anderes liberales Zeug.
Dann wird aus dem Gefängnis wieder eine Art Zuchthaus. Aber so bestraft die Gesellschaft nicht nur den Straftäter, sondern auch sich selbst.
HERIBERT PRANTL
